Standesamt

Standesamt

Der Sitz des Standesamtsverband St.Aegyd am Neuwalde ist im Gemeindeamt St.Aegyd/Nw., Kirchenplatz 2, 1. Obergeschoß.

Es gibt zwei verbandsangehörigen Gemeinden, die Sitzgemeinde St.Aegyd am Neuwalde sowie die Nachbargemeinde Hohenberg.

Alle im Verbandsgebiet (St.Aegyd/Nw. und Hohenberg) eingetretenen Personenstandsfälle in den Bereichen Geburt, Ehe und Tod werden vom Standesamt St.Aegyd/Nw. administriert.

Die Standesämter sind Behörde der mittelbaren Bundesverwaltung und unterstehen der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Sie führen die Geburten-, Ehe- und Sterbebücher und sind für die Ausstellung der Personenstandsurkunden zuständig.

Die Verwaltung der Personenstandsangelegenheiten bei den Standesämtern änderte sich im Lauf der Zeit. Waren sie seit einem Gesetz vom 9. April 1870 nur für Personen, die keiner gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehörten zuständig, so erweiterte sich die Zuständigkeit ab dem 1. Oktober 1895 auf die Bürger im (damals ungarischen) Burgenland und ab dem 1. Jänner 1939 auf das übrige Österreich. Vor April 1870 waren für die Führung der Personenstandsbücher die Kirchen zuständig.

Im Standesamt St.Aegyd liegen somit Personenstandsbücher erst ab dem Jahre 1939 auf. Vor dem Jahr 1939 ist der Personenstandsfall in den Altmatriken (Kirche oder Bezirkshauptmannschaft) eingetragen

Ehen sind in Österreich seit dem 1. August 1938 obligatorische Zivilehen (§ 44 ABGB) und damit nur gültig, wenn sie vor Standesbeamten geschlossene sind. Seit diesem Zeitpunkt haben kirchlich geschlossene Ehen keine rechtliche Relevanz mehr.

 

Eines der freudigsten und festlichsten Ereignisse junger Paare ist die Eheschließung. Ein wunderschöner Trauungssaal gibt einen festlichen und vornehmen Rahmen für die standesamtliche Zeremonie. Je nach Vereinbarung werden in St.Aegyd auch samstags Ehen im Standesamt geschlossen.

Weitere Informationen über die Planung der Trauung finden Sie kostenlos in folgendem Ratgeber
Datei herunterladen: PDFhttp://www.weddingzone.de/files/ebooks/hochzeit.pdf

(Achtung!!! Rechtliche Informationen im Ratgeber beziehen sich auf deutsche Gesetze)

 

Kontakt / Zuständigkeit / Terminvereinbarung