Der Bürgermeister wird aus der Mitte der Gemeinderäte vom Gemeinderat gewählt.
Der Bürgermeister ist das geschäftsführende Organ der Gemeinde und sorgt insbesondere für die Ausführung und Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Er besorgt die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde im Rahmen der Weisungen von Bund und Ländern.
Die Gemeindebediensteten sind ihm unterstellt. Er vertritt seine Gemeinde auch nach außen. Der Bürgermeister ist neben den Aufgaben als Fundbehörde, Meldebehörde, Baubehörde, usw. auch der Vorsitzende des Gemeinderates und des Gemeindevorstandes. Ihm obliegt auch die laufende Verwaltung sowie die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes.