Wasserqualitätsbericht
Die Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde informiert gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers.
Rechtliche Grundlagen
Die Überwachung und Beurteilung der Trinkwasserqualität erfolgt insbesondere auf Grundlage:
- des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006 idgF
- der Trinkwasserverordnung, BGBl. II Nr. 304/2001 idgF
- sowie einschlägiger Bestimmungen des EU-Lebensmittelrechts (insbesondere VO (EG) Nr. 178/2002)
Die regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers erfolgt durch akkreditierte Untersuchungsstellen gemäß den oben genannten Rechtsvorschriften.
Ergebnis der Untersuchungen
Die durchgeführten Untersuchungen der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlagen haben ergeben, dass das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Das Trinkwasser ist somit gemäß den geltenden lebensmittelrechtlichen und trinkwasserrechtlichen Vorgaben als einwandfrei und zur uneingeschränkten Verwendung geeignet zu beurteilen.
Untersuchungsumfang
Die Untersuchungen umfassen insbesondere:
- mikrobiologische Parameter (z. B. Escherichia coli, Enterokokken)
- chemische Parameter (z. B. Nitrat, Nitrit, Ammonium, Härtebildner)
- physikalische Parameter (z. B. Geruch, Geschmack, Trübung)
Die detaillierten Laborbefund bzw. Wasseranalyse können nachstehend heruntergeladen werden:
- WVA_St._Aegyd_am_Neuwalde.pdf herunterladen (0.3 MB)
- WVA_Kernhof.pdf herunterladen (0.3 MB)
- WVA_Amt_Mitterbach.pdf herunterladen (0.43 MB)
Hinweis zur Information der Öffentlichkeit
Die Marktgemeinde kommt ihrer Informationspflicht im Sinne der geltenden trinkwasser- und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nach und stellt die wesentlichen Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen der Bevölkerung in geeigneter Form zur Verfügung.
Schlussbemerkung
Die Marktgemeinde St. Aegyd am Neuwalde gewährleistet eine laufende Überwachung der Trinkwasserqualität und wird die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen weiterhin regelmäßig durchführen.
Für Rückfragen steht das Gemeindeamt / Bauamt während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.